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PayPal - ein sicherer Weg, über das Internet einzukaufen! Für Käufer tatsächlich empfehlenswert: mit PayPal lässt sich zum Beispiel das 14-tägige Rückgaberecht von Waren, die unter das Fernmeldeabsatzgesetz fallen, einfach durchsetzen. Auch bei anderen Konflikten hilft PayPal. Verkäufern möchte ich aus eigener Erfahrung heraus jedoch eher davon abraten, PayPal einzusetzen. Es wird eben erst einmal pro Käufer entschieden!
Das gilt auch, wenn der Käufer sich das Recht heraus nimmt, nach dem 14-tägigen Rückgaberecht die Waren mit sehr vagen Gründen zurück zu schicken. Dies meldet der Käufer PayPal und PayPal veranlasst erst einmal die Rückzahlung des Betrages an den Käufer. Als Verkäufer ist ein längerwieriger, fruchtloser Weg per Mailkontakten und Faxen einzuschlagen, um die Rechtmässigkeit der Gründe für die Rückgabe der Ware überprüfen zu lassen. Und ob diese Überprüfung dann auch durchgenommen wird?
In meinem konkreten Fall ging es um ein aktuelles WLan-DSL-Modem-Router-Telefonanlage-Gerät der T-Com. Dieses war original verpackt und mit der offiziellen T-Com-Beschreibung bei eBay geschäftlich eingestellt. Es wurde verkauft und mit Rechnung an den Kunden, dessen Rechnungsadresse von eBay mitgeteilt wurde, abgeschickt, nachdem die PayPal-Bestätigung der Zahlung eingetroffen ist. Fünf Wochen später befand sich das Paket wieder in meiner Post. Ohne Angabe irgend eines Grundes! Ich fragte den Käufer nach dem Grund seines Mißfallens. Die Rechnungsadresse sei auf die falsche Adresse ausgestellt - es solle nicht die bei eBay hinterlegte Adresse genommen werden, sondern eine andere. Nun, eine Rechnung, die umgeschrieben werden soll, ist doch kein Grund für die Rückgabe der Ware! Nach mehrmaligen Nachfragen - und mittlerweile der eingetroffenen Nachricht, das PayPal das Geld an den Käufer zurück erstattet habe - war die Angabe des Käufers, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspräche. Wohlgemerkt: ein original verpackter, neuer T-Com Speedport W902 V mit der originalen T-Com-Beschreibung (und Verweis auf die weiteren Info-Seiten der T-Com).
Das genügte PayPal. Da ich mich im Recht wähnte, habe ich keinen Kontoausgleich meines PayPal-Kontos veranlasst: das Geld blieb bei PayPal offen. Ich erklärte mich PayPal gegenüber mehrmals und mehrmals erhielt ich die Antwort in einer immer gleichen Standardform-eMail, dass der Sachverhalt überprüft wurde.
Jetzt kam eine Mahnung der PayPal-Rechtsanwälte: der Kontoausgleich wurde bereits dreimal per eMail angemahnt, mittlerweile seien 60,- Euro Gebühren (das Doppelte des Warenverkaufspreises) zusätzlich fällig.
Fazit: PayPal - für Käufer top, für Verkäufer ein Flop! |